Grünschnitt
Gartenabfall oder auch Grünschnitt entsteht bei der Garten-, Landschafts- und Waldpflege. Bezeichnet werden damit sämtliche Abfallprodukte, die beim Pflanzen- und Heckenschnitt wie auch dem Mähen anfallen können und gar nicht bis wenig verholzt sind.
Was zählt zu Gartenabfällen?
- Wurzeln
- Laub
- Rasenschnitt
- Grünpflanzenreste
- Heckenschnitt
- Baumholzschnitt
- Baumrinde
- Baumschnitt
- Strauchschnitt
- Astwerk
- Gartenholz (kein Altholz AIV, z.B. Jägerzaun)
- Gehölzschnitt
- Rinde
Was zählt nicht zu Gartenabfällen?
- Zäune
- Bretter
- pilzbefallene Hölzer
- Erdaushub
- nichtkompostierbares Material
- Pflanzgefäße wie Töpfe und Übertöpfe
- Gartenmöbel
- Folien
- Metall
- Teichaushub
- Steine, mineralische Abfälle