Bauschutt
Als Bauschutt werden ausschließlich Abfälle bezeichnet, die beim Bau anfallen. Dabei besteht Bauschutt im Gegensatz zu Baustellenabfall aus rein mineralischen Stoffen.
Was zählt zu Bauschutt bzw. 100 % recyclefähigen mineralischen Abfällen?
- Betonabbruch
- Dachziegel
- Mauerwerk aus Ziegel, Kalksandstein, Poroton
- Zement-Mörtel- und Zement-Putzreste (kein Gips)
- Fliesen / Kacheln, keramische Fliesen
- Naturstein
- Ziegelsteine, Ziegelbruch
- Waschbecken und Toiletten, Waschkeramik
- Altschotter
Was zählt nicht zu Bauschutt?
- Dämm- / Isoliermaterial
- Flüssigkeiten / Farb- / Lackabfälle
- Folien
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glas- und Steinwolle
- Gips, Rigips, Gipskartonplatten
- Leichtbaustoffe, Bimsstein, Porenbetonstein, Gasbeton oder ähnliches
- Holzabfälle und Sägespäne
- Schadstoffhaltige Baustoffe
- Asbesthaltige Abfälle
- Speichersteine aus Nachtspeicheröfen
- Pulver, Zement, Sackwaren
- Schlacke
- Holzestrich
- Anhydritestrich